FAQ Dünnschicht-Aktivierung

Strahlenbelastung für den Anwender?
Strahlenbelastung für die Anwender des RTM Messsystems tritt nur bei der Handhabung - bei der Montage der aktivierten Teile auf und liegt etwa bei einem Zehntel des zulässigen Grenzwertes für die normale Bevölkerung (natürliche Strahlenbelastung einer Einzelperson).

Die Strahlenschutzgesetzgebung erfordert aber unabhängig von der geringen Strahlendosis eine dosimetrische Überwachung der Personen, die mit den aktivierten Bauteilen umgehen.

Ist eine Umgangsgenehmigung erforderlich?
Bleibt der Anwender mit allen eingesetzten und gelagerten radioaktiven Stoffen unterhalb der Freigrenze (z. B. bei der Anwendung Be-7-markierter Versuchsteile) und liegt noch keine Umgangsgenehmigung in der Firma vor, ist keine Genehmigung erforderlich.

Ähnlich wie bei der Handhabung anderer Gefahrstoffe wie Lösungsmittel (Chlorkohlenwasserstoff, Benzin etc.), Altöl gibt es auch für den Umgang mit radioaktiven Stoffen gesetzgeberische Vorschriften: Danach ist eine Umgangsgenehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde bei Überschreitung der Freigrenzen erforderlich. Die Erteilung ist unproblematisch. Wir beraten Sie bei der Beantragung bzw. erarbeiten für Sie auf Wunsch den Antrag.

Welche Radionuklide und Aktivitäten werden für radioaktive Verschleißmessungen typischerweise eingesetzt?
Zur Untersuchung von Eisenwerkstoffen werden häufig die Nuklide Co-56 und Co-57 mit Aktivitäten von 0,4 bis 4 MBq je nach Bauteil und Messaufgabe verwendet.

Für alle bekannten metallischen Werkstoffe und Legierungen wurde eine radioaktive Markierung erstellt. Keramische Werkstoffe sind jeweils speziell zu erfragen.

Können die aktivierten Teile sofort nach der Aktivierung für Verschleißmessungen verwendet werden?
Je nach Werkstoff sind Abklingzeiten von wenigen Tagen bis zu 8 Wochen nach der Aktivierung erforderlich. Daher wird eine exakte Terminabsprache für die rechtzeitige Anlieferung der Bauteile vor bzw. rechtzeitige Auslieferung nach der Aktivierung mit dem Kunden durchgeführt.

Was geschieht mit den Reststoffen (Altöl, aktivierte Teile)?
Sie können bei den in jedem Land vorhandenen Sammelstellen problemlos abgegeben werden.
Sie können auch einige Monate bis Jahre, je nach eingesetztem Radionuklid und Aktivität, zwischengelagert werden bis die Aktivität abgeklungen ist und auf Antrag bei der zuständigen Behörde im normalen Abfall entsorgt werden kann. Unsere Mitarbeiter kennen auf jeden Fall die für Sie günstigste Lösung.